Eine Zahnzusatzversicherung erm枚glicht die optimale Versorgung der Z盲hne ohne zu hohe Behandlungskosten. Viele Patienten stellen sich die Frage, ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung auch bei laufender oder angeratener Behandlung noch m枚glich ist. Im Folgenden wird 眉ber alles Wissenswerte rund um das Thema Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung aufgekl盲rt und der konkrete Unterschied zwischen einer laufenden, angeratenen und beabsichtigten Behandlung ausgemacht.
Aktualisiert am 3. September 2024
ARTIKEL FACHLICH GEPR脺FTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung - kurzer 脺berblick:
Bei laufender Behandlung bietet eine Zahnzusatzversicherung keinen Schutz f眉r die aktuelle Behandlung, sondern erst nach Abschluss und Ablauf der Wartezeit.
Der Unterschied zwischen laufender, angeratener und beabsichtigter Behandlung liegt in der fortgeschrittenen Planung und Durchf眉hrung der Ma脽nahmen.
In der Regel bieten Zahnzusatzversicherungen keinen Versicherungsschutz f眉r laufende oder angeratene Behandlungen an.
Die Zahnzusatzversicherung ermittelt den Behandlungsstatus durch Gesundheitsfragen und kann im Versicherungsfall Einsicht in die Patientenakte nehmen, um den Status zu 眉berpr眉fen.
Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung m枚glich?
Bereits laufende Behandlungen sind f眉r Zahnzusatzversicherungen meist ein Ausschlusskriterium. Ist der Ernstfall bereits eingetreten, ist die M枚glichkeit zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr selbstverst盲ndlich.
Das bedeutet f眉r den Abschluss bei laufender Behandlung konkret: Der im Tarif vereinbarte Versicherungsschutz ist zwar gew盲hrleistet, aber die aktuell laufende Behandlung ist von Leistungen ausgeschlossen.
Der Nutzen einer Zahnzusatzversicherung wird Patienten h盲ufig erst bewusst, wenn der Akutfall eingetreten ist. Das Beratungsgespr盲ch beim Zahnarzt zeigt: Eine Zahnbehandlung ist n枚tig. Die Abw盲gung verschiedener Behandlungsmethoden folgt und der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan. Das h盲ufige Resultat: Ein hoher Eigenanteil f眉r die gew眉nschte Behandlungsma脽nahme der Z盲hne (1). Insbesondere bei Zahnersatz, Zahnf眉llungen oder kieferorthop盲dischen Behandlungen ist die Regelversorgung jedoch oft nicht ausreichend.
Du kannst die SA国际传媒 Zahnzusatzversicherung grunds盲tzlich auch bei laufender Zahnbehandlung abschlie脽en. Der Versicherungsschutz und damit eine Kosten眉bernahme greifen dann f眉r zuk眉nftige Behandlungen der Z盲hne. Je nach Tarif sind Leistungen f眉r Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthop盲die abgedeckt.
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Laufende, angeratene oder beabsichtigte Behandlung - was ist der Unterschied?
Viele Versicherer f眉hren vor Vertragsabschluss eine 骋别蝉耻苍诲丑别颈迟蝉辫谤眉蹿耻苍驳 durch. Dazu m眉ssen potentielle Kunden eine Auswahl an Fragen zu ihrem Zahnstatus, Zahnbehandlungen (z.B. Zahnersatz, F眉llungen...) oder bestehenden Vorerkrankungen der Z盲hne beantworten. In der Regel ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen auch online m枚glich und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Eine wahrheitsgem盲脽e Beantwortung ist wichtig, um sicherzustellen, dass zuk眉nftige Leistungen 眉bernommen werden.
Wichtig zu wissen: In der Regel stimmen Kunden und Kundinnen bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung einer Schweigepflichtentbindung zu, um ihrer Versicherung in Zweifelsf盲llen das Einholen von Ausk眉nften beim Zahnarzt zu erm枚glichen.
Die Gesundheitsfragen geben der Versicherung Aufschluss dar眉ber, ob der/die Versicherte sich aktuell in Behandlung befindet, eine Behandlungsma脽nahme bereits vom Zahnarzt/Kieferorthop盲den angeraten wurde oder aber vom Patienten direkt beabsichtigt ist.
Die Abgrenzung zwischen laufender, angeratener und beabsichtigter Behandlung wirft bei Antragsstellern hin und wieder Fragen auf. Im Folgenden werden die Unterschiede konkret thematisiert.
Laufende Behandlung
Eine Behandlung beim Zahnarzt gilt als 鈥瀕aufend鈥, wenn Folgendes bereits stattgefunden hat (2):
erster Behandlungstermin auf Grundlage dieses spezifischen Plans
oder
eine Behandlung auf Basis eines fr眉heren Befunds ist schon weiter fortgeschritten
Kurzum: Eine Zahnbehandlung gilt oft nicht erst dann als laufende Behandlung, wenn der Zahnarzt mit den eigentlichen Ma脽nahmen beginnt. Vielmehr markiert regul盲r schon der erste Befund des Zahnarztes, auf dem die sp盲tere Therapie aufbaut, den Behandlungsbeginn.
Achtung: F眉r eine nicht akut behandlungsbed眉rftige Diagnose gilt oft dasselbe. Ist ein zeitlich direkter Beginn der Behandlungsma脽nahmen nicht zwingend n枚tig, der Befund aber bereits gestellt, kategorisieren viele Versicherungen die Behandlung schon als "laufend".
Von einigen Versicherungen werden Behandlungen in diesen F盲llen hingegen auch noch als 鈥瀉ngeraten鈥 eingestuft, wenn lediglich ein Heil- und Kostenplan vorliegt und die Behandlung an sich praktisch noch nicht begonnen hat.
Sp盲testens aber nach dem ersten Zahnarzttermin spricht man grunds盲tzlich von laufenden Behandlungen.
Angeratene Behandlung
Behandlungen gelten immer dann als 鈥瀉ngeraten鈥, wenn der Zahnarzt bei einer Kontrolluntersuchung einen Befund gestellt und dokumentiert hat. Das hei脽t konkret: Ein Behandlungsgrund aufgrund von Sch盲den am Zahn o.脛. wurde ausgemacht. H盲ufig finden im Rahmen dessen auch gleich Empfehlungen geeigneter Therapiema脽nahmen statt. Mindestens wird aber die grunds盲tzliche Notwendigkeit einer Behandlung der Z盲hne kommuniziert.
Ein Heil- und Kostenplan muss nicht zwangsl盲ufig schon vorliegen. Allein ein Vermerk in der Patientenakte ist entscheidend. F眉r die Versicherung l盲sst sich auf Grundlage des Vermerks die angeratene Behandlung im Bedarfsfall feststellen.
In folgenden F盲llen handelt es sich um angeratene Behandlungen:
Es liegen R枚ntgenbilder der Z盲hne vor, aus denen deutlich ein Behandlungsbedarf hervorgeht.
Der Zahnarzt hat konkrete Behandlungsma脽nahmen empfohlen und deren Notwendigkeit in der Patientenakte vermerkt.
Es liegt ein Heil- und Kostenplan vor.
Wichtig zu wissen: Die eigene Patientenakte einzusehen kann hier vor Abschluss einer Versicherung Aufschluss geben.
Beabsichtigte Behandlung
Viele Zahnzusatzversicherungen stellen ihren potenziellen Versicherten im Rahmen des Antrags einige Fragen bez眉glich ihrer Zahngesundheit. W盲hrend die Fragen nach aktuell laufenden oder angeratenen Behandlungen von den meisten Interessenten (sp盲testens nach kurzer Einsicht in ihre Patientenakte) relativ leicht beantwortet werden k枚nnen, sind sogenannte 鈥瀊eabsichtigte鈥 Behandlungen oft nicht eindeutig abzugrenzen.
Hinweis: Gemeint ist hier jegliche Absicht des Patienten sich in Behandlung zu begeben. Ein Besprechungstermin f眉r eine Beratung mit dem Zahnarzt muss dazu noch nicht erfolgt sein.
In folgenden F盲llen spricht man unter anderem von beabsichtigten bzw. geplanten Behandlungen:
eine F眉llung ist nicht mehr intakt und es muss eine Neuversorgung stattfinden
offensichtliche Besch盲digungen am Zahn (z.B. abgebrochenes Zahnst眉ck)
ein Besuch beim Zahnarzt ist aufgrund vorliegender Zahnschmerzen angedacht
eine Prothese soll durch festsitzenden Zahnersatz ausgetauscht werden (z.B. Implantate)
Ob eine Behandlung beabsichtigt war, kann von der Versicherung teilweise nur schwer nachgewiesen werden. Dennoch gilt: Der Patient verpflichtet sich in seinem Antrag wahrheitsgem盲脽e Angaben zu t盲tigen.
Insbesondere, wenn Zahnbeschwerden deutlich erkennbar schon l盲ngere Zeit vorliegen, k枚nnten notwendige Behandlungsma脽nahmen als vom Patienten bereits beabsichtigt eingestuft werden.
Zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung?
F眉r bereits laufende Zahnbehandlungen, kieferorthop盲dische Therapien oder 窜补丑苍别谤蝉补迟锄-惭补脽苍补丑尘别苍 besteht ohne Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bevor die Behandlung angeraten wurde in den allermeisten F盲llen kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt f眉r Zahnerkrankungen oder anderweitige Behandlungen (z.B. Kosten f眉r Zahnersatz), deren Notwendigkeit schon vor Abschluss einer Versicherung bekannt war.
Daher gilt: Die Kosten f眉r laufende Zahnbehandlungen ohne vorherigen Versicherungsabschluss muss der Patient in Eigenleistung tragen.
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Zahlt eine Zahnzusatzversicherung bei angeratener Behandlung?
Befindet sich ein Kunde bei Abschluss einer Zusatzversicherung bereits in laufender Zahn-Behandlung ist schnell klar: Es besteht kein Versicherungsschutz f眉r die derzeitige Behandlung. Viele Patienten mit Diagnose fragen sich aber, ob sich dahingegen bei angeratenen Behandlungen noch ein Versicherungsschutz erreichen l盲sst.
Zur Erinnerung: Eine angeratene Behandlung beschreibt die dokumentierte Untersuchung, Beratung und Diagnosestellung durch einen Zahnarzt. Der erste konkrete Behandlungstermin der Zahnbehandlung muss also noch nicht stattgefunden haben, um sie als 鈥瀉ngeraten鈥 einzustufen.
Grunds盲tzlich gilt: Der Versicherungsfall liegt bereits mit gestellter Diagnose vor. Auch bei angeratenen Behandlungen ist somit nicht mit einer Kosten眉bernahme der Leistung durch die Versicherungen zu rechnen.
Was tun bei laufender oder angeratener Behandlung?
F眉r angeratene Behandlungen mit bereits gestellter Diagnose oder laufende Behandlungen ist ein Versicherungsabschluss situativ nicht mehr von gro脽em Nutzen. Der Patient muss nun alle 眉ber die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen f眉r seine Z盲hne privat tragen.
H盲ufig ger盲t das Thema Zahnversicherung damit wieder in den Hintergrund. Das Problem: Mit dem Alter steigt die Anzahl der n枚tigen Zahnbehandlungen sowie deren Kosten in der Regel. Sp盲testens in einigen Jahren r眉cken die Themen Zahnbehandlung, passende Versicherung und geeignete Tarife mit gro脽er Wahrscheinlichkeit also wieder in den Fokus.
Experten-Empfehlungen zufolge gilt daher: Langfristige Vorsorge ist der beste Berater! Im Idealfall findet der Versicherungsabschluss m枚glichst fr眉h statt, wenn das Gebiss noch keine oder nur wenige Sch盲den aufzeigt (2).
Die Gr眉nde f眉r einen fr眉hen Vertragsabschluss mit leistungsstarkem Tarif (2):
Fast alle Versicherer beschr盲nken ihre Leistungen zu Vertragsbeginn in den ersten drei bis f眉nf Jahren auf festgelegte H枚chstsummen.
Zu Beginn eines Vertrags besteht im Tarif teilweise eine Wartezeit, in der keine Kosten f眉r Zahnersatz erstattet werden.
Trotz aktuell laufender Behandlungen bieten einige Versicherungen Tarife an, die einen Abschluss m枚glich machen und die 脺bernahme der Kosten f眉r zuk眉nftige Behandlungen in ihren Service einschlie脽en. Eine Kosten眉bernahme der aktuellen Behandlung ist dadurch zwar nicht gegeben, doch bei zuk眉nftigen kostenintensiven Behandlungsma脽nahmen kann das Nutzungserlebnis der Zahnzusatzversicherung schlie脽lich voll beansprucht werden.
Was passiert, wenn w盲hrend der Wartezeit eine ungeplante Zahnbehandlung erforderlich ist?
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartezeit von acht Monaten, obwohl diese je nach Tarif variieren kann.
Sollte es vorkommen, dass nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung, aber noch innerhalb der Wartezeit, beispielsweise ein Zahn bricht oder ein Zahnersatz ben枚tigt wird, 眉bernimmt die Versicherung in der Regel nicht die Kosten. Der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf der Wartezeit in Kraft.
Wenn du dich jedoch w盲hrend der Wartezeit in Behandlung begibst oder eine solche zumindest empfohlen wird, handelt es sich um eine laufende oder angeratene Behandlung, bei der die Zahnversicherung nicht einspringt.
Wie wird der Behandlungsstatus von einer Zahnzusatzversicherung ermittelt?
Der Versicherungsabschluss einer Zahnzusatzversicherung beinhaltet zumeist die Beantwortung Gesundheitsfragen zum individuellen Zahnstatus und m枚glichen (Zahn-)Erkrankungen des Kunden. Grunds盲tzlich unterliegen die Antworten zun盲chst keiner Pr眉fung seitens der Versicherung. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist es dem Versicherer jedoch gestattet, die Angaben im Rahmen der Gesundheitsfragen auf ihren Wahrheitsgehalt zu pr眉fen. Dazu wird der Behandlungsstatus beim Zahnarzt eingeholt (z.B. Datum des Behandlungsbeginns bzw. der erstmaligen Diagnosestellung).
Die Ermittlung kann auf zweierlei Wege erfolgen:
Arztanfrage/Bitte um Einsicht in die Patientenakte mit Schweigepflichtentbindung durch den Versicherer
Versicherer sendet eine Anfrage an den Versicherungsnehmer, der die ben枚tigten Informationen (z.B. Kopie der Patientenakte) selbst vom Zahnarzt einholen kann
Auf diese Weise kann der Versicherer seine Leistungsverpflichtung 眉berpr眉fen und verl盲sslich darlegen, ob ein Versicherungsfall vor oder nach Vertragsabschluss eingetreten ist.
Folgende Fragen werden somit konkret gekl盲rt:
Befindet sich der Patient aktuell in Behandlung?
Befand sich der Patient bei Vertragsabschluss schon in Behandlung oder wurde zu dem Zeitpunkt eine Behandlungsma脽nahme angeraten?
Die Einsicht in die Patientenakte ist grunds盲tzlich jedem Patienten m枚glich. Sie beinhaltet Angaben zu Vorerkrankungen, Diagnosen, durchgef眉hrten Untersuchungen und Behandlungen inklusive der Ergebnisse und etwaiger R枚ntgenbilder. Auch Kopien darf ein Patient jederzeit anfordern (1).
Wichtige Information: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet dem Versicherer Zugang zu den notwendigen 盲rztlichen Dokumenten zu verschaffen, die dieser zur Pr眉fung des Versicherungsfalls ben枚tigt. Daher unterschreibt er oftmals schon bei Vertragsabschluss eine Schweigepflichtentbindung. Sie erlaubt dem Zahnarzt oder Kieferorthop盲den die Herausgabe aller notwendigen Informationen und Dokumente.
Mehrere Zahnzusatzversicherungen - ist das erlaubt?
Grunds盲tzlich ist es m枚glich, bei zwei oder mehr verschiedenen Zahnversicherungen versichert zu sein (鈥濪辞辫辫别濒惫别谤蝉颈肠丑别谤耻苍驳鈥). Es kann sinnvoll sein, zwei Zahnversicherungen gleichzeitig abzuschlie脽en, wenn sie unterschiedliche Leistungen bieten. Egal, ob eine oder zwei Zahnzusatzversicherungen: Es werden Ihnen nie mehr als 100 % der insgesamt entstandenen Kosten erstattet.
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FAQs zur Zahnzusatzversicherung bei laufender Behandlung
Eine Behandlung gilt wie oftmals vermutet nicht erst mit dem ersten Behandlungstermin als 鈥瀕aufend鈥. Viele Zahnzusatzversicherungen kategorisieren sie hingegen bereits mit der Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt als laufende Behandlung. Als 鈥瀉ngeraten" gilt eine Behandlung im Vergleich immer dann, wenn der Zahnarzt eine konkrete Diagnose gestellt und vermerkt hat, aus der die Notwendigkeit einerTherapie hervorgeht. Dazu muss f眉r angeratene Behandlungen weder ein Heil- und Kostenplan vorliegen noch ein zeitnaher Beginn der Zahnbehandlung stattfinden. Lediglich die Feststellung der Notwendigkeit einer Therapiema脽nahme ist entscheidend.
Zun盲chst erf盲hrt die Versicherung anhand sogenannter Gesundheitsfragen, die sie im Antrag stellt, ob sich der Kunde in laufender Behandlung befindet oder Vorerkrankungen am Zahn bestehen. Die Auskunft fu脽t hier auf Patientenangaben. Gelegentlich kommt es im eintretenden Versicherungsfall dann zu weiteren Ermittlungen der Versicherung. Vor allem bei Zahnbeschwerden, die aufgrund ihrer Symptomatik klar erkennbar schon l盲ngere Zeit bestehen m眉ssen, kann es zur Pr眉fung des Versicherungsfalls kommen. Im Rahmen dessen verschafft sich der Versicherer entweder 眉ber den Versicherten selbst oder im direkten Kontakt mit dem behandelnden Arzt die notwendigen Informationen zur Kl盲rung des Falls in der Regel durch einen Einblick in die Patientenakte. Die Akte zeigt detailliert, wann welche Ma脽nahmen eingeleitet wurden und ob der Patient sich aktuell in Behandlung befindet. So macht die Versicherung aus, ob ein Anspruch auf Leistungen und somit die 脺bernahme der Kosten besteht.
Stellt sich bei Ermittlungen durch die Versicherung heraus, dass der Versicherte die Gesundheitsfragen im Antrag nicht wahrheitsgem盲脽 beantwortet hat, ist die Versicherung befugt dem Versicherten die Leistung zu verweigern oder aber den Vertrag g盲nzlich zu k眉ndigen. Die Kosten werden folglich nicht 眉bernommen. In einigen F盲llen fordert sie schon gezahlte Leistungen f眉r denselben Fall auch wieder zur眉ck. Ein klares Indiz f眉r Falschangaben kann sein: Durch den Einblick in die Patientenakte stellt sich heraus, dass der Zahnarzt bzw. Kieferorthop盲de eine Beratung zu einer bestehenden Zahnerkrankung/Zahnersatz durchgef眉hrt hat oder R枚ntgenaufnahmen der Z盲hne zeigen deutlichen Therapiebedarf (z.B. Karies, Kieferfehlstellung鈥) auf, der bei Antragsstellung nicht angegeben wurde. Grunds盲tzlich k枚nnen Falschangaben neben dem Verlust der Leistung zudem auch strafrechtlich belangt werden. In der Regel kommt das in der Praxis jedoch nur sehr selten vor.
Vor Aufnahme in einen Tarif der Versicherung hat der Kunde in der Regel eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Antworten der Antragssteller auf die Gesundheitsfragen helfen den Versicherungen bei der Kalkulation des individuellen Schadensrisikos eines Versicherungsnehmers. Je nach Alter und Zahnzustand (z.B. Zahnl眉cken) kann der monatliche Beitrag, der sich ergibt, variieren (1). In einigen F盲llen ist beispielsweise ein Risikozuschlag m枚glich oder bestimmte Leistungen werden vom Tarif ausgeschlossen. Gleichzeitig entscheiden Versicherungen anhand der Gesundheitsfragen, ob ein potentieller Kunde grunds盲tzlich 眉berhaupt in ihren Tarif aufgenommen wird. Befindet sich ein Patient zum Beispiel bereits in laufender Behandlung, ist ein Abschluss bei vielen Versicherern gar nicht erst m枚glich.
Eine Behandlung gilt als beabsichtigt, wenn der Patient die Absicht verfolgt sich in Behandlung zu begeben. Ursache hierf眉r k枚nnen bisher zahn盲rztlich nicht kontrollierte Zahnschmerzen sein, der Wunsch nach festsitzendem Zahnersatz anstelle einer herausnehmbaren Prothese oder auch nicht intakte F眉llungen am Zahn. Ob ein Patient eine Ma脽nahme schon vor Vertragsabschluss beabsichtigt hat, l盲sst sich f眉r Versicherungen oft nur schwer nachweisen, weil die reine Patientenabsicht nicht dokumentiert ist. Hier wird dem Versicherten das Vertrauen der Zahnversicherung zuteil, die sich auf wahrheitsgem盲脽e Angaben verl盲sst. Wichtiger Hinweis: Liegen Zahnprobleme, die aufgrund ihrer Symptomatik offensichtlich schon l盲nger bestehen, vor und werden kurz nach Eintritt in den Tarif zum Versicherungsfall gemacht, k枚nnten notwendige Behandlungen als bereits vom Patienten beabsichtigt kategorisiert werden.
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1) Simon, N. (2020): Gesunde Z盲hne ein Leben lang. Die beste Behandlung zum besten Preis. Stiftung Warentest. URL: www.google.de/books/edition/Gesunde_Z%C3%A4hne_ein_Leben_lang/lR7sDwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=laufende+behandlung+zahnarzt&pg=PT5&printsec=frontcover (aufgerufen am 10.03.2022)
(2) Stiftung Warentest (2016): Finanztest. 90 Tests und Reports. URL: www.google.de/books/edition/Finanztest_Jahrbuch_2017/_xh4DwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1 (aufgerufen am 10.03.2022)